§ 57a für alle PKW und LKW bis 3,5 Tonnen
und Kfz mit E-Antrieb
Für alle Automarken bis 3,5 Tonnen
auch Kfz mit E-Antrieb
Individuellen Um-, Ein- und Aufbauten
Saubere Antriebe, Hybrid und Elektroautos.
Kfz-Meister Autowerkstatt für alle Automarken mit Prüfstelle nach §57a von Kfg bis 3,5 Tonnen inklusiv Kfz mit Elektro Antrieb.